Finanzplanung ist Lebensplanung - heute mehr denn je.
Finanzplanung im persönlichen Bereich hat das Ziel, langfristig Vermögen aufzubauen und abzusichern. Den verlockenden Angeboten der Anlagebranche stehen schwankende Märkte und steuerliche Änderungen entgegen, so dass anvisierte Gewinne schnell in Verluste umschlagen können. Deshalb sollte man zur privaten Finanz- und Vermögensplanung die Hilfe qualifizierter Finanzfachleute in Anspruch nehmen, die für ihre Klienten nicht nur kurzfristige Profite erzielen wollen, sondern den langfristigen Vermögensaufbau sowie die finanzielle Absicherung bis zum Lebensabend planen und organisatorisch begleiten. Schließlich sollte auch der Vermögensübergang auf die nächste Generation nicht zufällig, sondern planvoll geregelt werden.
Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. ist der Zusammenschluss von über 1.400 privaten Finanzplanern und Estate Plannern, die nach Ausbildung, Erfahrung und stets aktualisiertem Fachwissen höchstes Qualitätsniveau in dieser Branche repräsentieren. Sie tragen den Titel "Certified Financial Planner®", abgekürzt CFP®, oder "Certified Foundation and Estate Planner®", abgekürzt CFEP®. Sie sind Teil einer weltweiten Organisation, die in den 24 wichtigsten Wirtschaftsnationen inzwischen rund 138.000 Mitglieder hat.
Qualifizierung
Die Qualifizierung zum CFP-Zertifikatsträger oder zum CFEP-Zertifikatsträger folgt dem internationalen Regelwerk, der „4 E-Regel“:
Education (Ausbildung),
Examination (Prüfungen),
Experience (jahrelange Erfahrung als Finanzdienstleister) &
Ethics (Verpflichtung auf hohe ethische Standards).
Erst mit dem Nachweis eines berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiums mit entsprechendem Abschluss sowie nach Bestehen einer Zentralprüfung des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. sind die ersten beiden „E's“ erfüllt. Drei Jahre Tätigkeit im Bereich der Finanzen privater Kunden, dabei mindestens ein Jahr als Finanzplaner oder Estate Planner, müssen für das dritte „E“ nachgewiesen werden. Ein einwandfreier Leumund und die Verpflichtung auf das Regelwerk des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., zu dem auch die Unterwerfung unter ein Ehrengericht zählt, erfüllen das vierte „E“.
Zertifizierung
Erst wenn Finanzfachleute diese Voraussetzungen erfüllen und nachweisen, können sie als Certified Financial Planner® oder Certified Foundation and Estate Planner® zertifiziert werden. Die Zertifizierung wird nur natürlichen Personen verliehen, nicht aber Unternehmen oder Organisationen. CFP-Zertifikatsträger und CFEP-Zertifikatsträger arbeiten in allen Bereichen der Finanz- und Anlagebranche – von Banken und Sparkassen über Versicherungen und Immobiliengesellschaften bis zu Sozietäten mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern. Rund die Hälfte der deutschen CFP- und CFEP-Zertifikatsträger sind freie Finanzdienstleister
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